Die KWC Germany ist der offizielle deutsche Vorentscheid der KWC – Global Singing Competition. Veranstalter und Ausrichter ist KWC Germany (Evergreen Entertainment), im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder
seit mindestens drei Jahren mit gültigem Aufenthaltstitel ununterbrochen in Deutschland leben,
und
zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
(2) Bei Teilnahme in der Kategorie Duett müssen beide Sänger*innen die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
(1) Teilnehmerinnen dürfen keinen bestehenden Vertrag mit einem Musiklabel, Management oder sonstigen Agenturen haben, der ihre künstlerische Freiheit, Auftritte, Veröffentlichungen oder Verwertung von Bild- und Tonmaterial einschränkt.
(2) Teilnehmerinnen müssen über uneingeschränkte Rechte an ihrer eigenen Darstellung, Tonaufnahmen, Bildern und sonstigen medialen Inhalten verfügen.
(3) Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer*innen ausdrücklich, dass keine vertraglichen oder rechtlichen Einschränkungen bestehen, die eine Teilnahme am Wettbewerb oder die Veröffentlichung im Rahmen der KWC Germany verhindern.
(1) Es gibt zwei Wettbewerbskategorien: Solo und Duett.
(2) Die Teilnahme ist geschlechtsunspezifisch. Gruppen sind nicht zugelassen.
(3) Eine gleichzeitige Teilnahme in beiden Kategorien ist zulässig, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über die offizielle Website des Veranstalters.
(2) Zur Anmeldung erforderlich sind:
Name und Anschrift
Songauswahl
Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen und den internationalen Regeln der KWC
(3) Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anzahl der Startplätze ist begrenzt.
(1) Teilnehmer*innen dürfen nur in der Region antreten, in der sie ihren Wohnsitz haben oder überwiegend leben.
(2) Abweichungen sind ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter zulässig.
(3) Diese Regelung gilt auch für Online-Bewerbungen.
(1) Es dürfen nur Originalsongs aus anerkannten Karaoke-Katalogen (z. B. Karaoke-Version.com, Singa, Select-a-Track) verwendet werden.
(2) Songs dürfen eine maximale Dauer von 6 Minuten nicht überschreiten, müssen in voller Länge gesungen werden und in unveränderter Fassung vorliegen.
(3) Selbstgeschriebene Songs, Mashups, Medleys oder Remixe sind nicht gestattet.
(4) Für das Deutschlandfinale sind drei verschiedene Songs vorzubereiten:
Maximal eine Ballade oder ein Blues-Song
Mindestens ein Uptempo-Song
Mindestens ein Song in deutscher Sprache, von einem deutschen Künstler oder thematisch mit Deutschlandbezug
(5) Innerhalb jeder Entscheidungsphase (z. B. Vorrunde, Deutschlandfinale) darf kein Song mehrfach verwendet werden, auch nicht in verschiedenen Kategorien.
(6) Für das Weltfinale dürfen Songs aus den nationalen Runden erneut genutzt werden.
(1) Regionale Auditions:
Die regionalen Vorrunden bestehen aus zwei Runden.
Jeder Teilnehmerin präsentiert zwei verschiedene Songs, je einen pro Runde.
Die Songauswahl muss den Vorgaben aus § 6 entsprechen.
(2) Deutschlandfinale:
Das Deutschlandfinale besteht aus drei Runden:
Runde A und Runde B: Jeder Teilnehmerin präsentiert je einen Song.
Nach Abschluss von Runde B wählt die Jury die Top 5 jeder Kategorie aus.
Diese treten in Runde C mit ihrem dritten Song gegeneinander an.
(3) Bei Punktgleichheit in Runde C entscheidet die Jury durch Mehrheitsbeschluss.
(1) Die Bewertung erfolgt durch eine Fachjury gemäß den internationalen Kriterien der KWC:
Stimmliche Qualität
Technik & Intonation
Interpretation & Ausdruck
Bühnenpräsenz
Timing & Musikalität
(2) Originalität und künstlerische Eigenständigkeit stehen im Vordergrund.
(3) Ein Public Voting findet auf nationaler Ebene nicht statt.
(1) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
(2) Reise- und Übernachtungskosten innerhalb Deutschlands sind von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen.
(3) Für das Weltfinale übernimmt der Veranstalter (bzw. dessen Sponsoren) die Kosten für:
Flug ab Frankfurt am Main (oder einem zentralen deutschen Flughafen)
Unterkunft und Transfers vor Ort
(4) Die An- und Abreise zum/vom Abflughafen erfolgt auf eigene Kosten der Teilnehmer*innen.
(5) Der Hauptpreis ist die Teilnahme am Weltfinale. Zusätzliche Sachpreise können vergeben werden, sind jedoch nicht garantiert.
(1) Der Veranstalter veröffentlicht Inhalte zur KWC Germany 2025 auf Facebook und Instagram sowie auf den Websites von KWC Germany und KWC.fi.
(2) Teilnehmer*innen sind eingeladen, ihre Teilnahme über eigene Kanäle öffentlich zu begleiten.
(3) Alle veröffentlichten Inhalte müssen der Wahrheit entsprechen, dem guten Ton folgen sowie moralischen und ethischen Grundsätzen gerecht werden.
(1) Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmerinnen diese Teilnahmebedingungen sowie die internationalen Regeln der KWC (einsehbar unter www.kwc.fi) verbindlich an.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmerinnen bei Verstößen gegen diese Bedingungen vom Wettbewerb auszuschließen.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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