KWC Germany · Allgemeine Regeln
Teilnahmebedingungen
Diese Bedingungen gelten für Auditions, Online-Registrierungen und nationale Wettbewerbe von KWC Germany. Ergänzende Regeln der jeweiligen Veranstaltung werden gesondert bekannt gegeben.
Fair. Klar. Verlässlich.
Eine Grundlage für alle Formate.
Die folgenden Regeln bilden den allgemeinen Rahmen. Lies zusätzlich immer die Ausschreibung und die Informationen zu deiner konkreten Veranstaltung.
§ 1
Veranstalter
KWC Germany ist der deutsche Partner des KWC – Global Music Contest. Veranstalter und Ausrichter der von KWC Germany angebotenen Auditions, Online-Registrierungen und nationalen Wettbewerbe ist Evergreen Entertainment, nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
§ 2
Teilnahmeberechtigung
Du musst bereits zum Zeitpunkt deiner Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und hast deinen Wohnsitz in Deutschland.
- Du besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats und lebst seit mindestens drei Jahren in Deutschland.
- Du besitzt keine EU-Staatsangehörigkeit, hast einen gültigen Aufenthaltstitel und lebst seit mindestens drei Jahren in Deutschland.
Du darfst keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen haben, die deine Teilnahme am Wettbewerb, deine Auftritte oder die nach diesen Teilnahmebedingungen vorgesehene Nutzung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen einschränken.
§ 3
Wettbewerbskategorie
Der Wettbewerb wird in der Kategorie Solo durchgeführt. Personen aller Geschlechter treten in einer gemeinsamen, geschlechtsunabhängigen Wertung an. Duos und Gruppen sind nicht zugelassen.
§ 4
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über den vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Anmeldeweg.
Deine Angaben
Du musst alle als verpflichtend gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Erforderliche Nachweise sind auf Aufforderung vorzulegen.
Songs und Unterlagen
Welche Songs und weiteren Angaben benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
Gebühren
Ob eine Anmelde- oder Teilnahmegebühr erhoben wird, wird vor der verbindlichen Anmeldung angegeben. Für ausdrücklich als kostenlos bezeichnete Veranstaltungen fallen keine solchen Gebühren an.
Startplätze
Die Anzahl der Startplätze kann begrenzt sein. Eine Anmeldung allein begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Das Auswahl- oder Vergabeverfahren wird bekannt gegeben.
§ 5
Regionale Live-Auditions
Bei einer Vor-Ort-Audition meldest du dich grundsätzlich für einen Audition-Ort an, der von deinem Wohnort mit dem Pkw innerhalb von höchstens etwa einer Stunde erreichbar ist. Der Veranstalter kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
§ 6
Songs und Performance
Freigegebene Versionen
Es dürfen ausschließlich die für die jeweilige Veranstaltung freigegebenen Karaoke-Versionen verwendet werden. Zulässige Kataloge, Anbieter und Versionen werden bekannt gegeben. Eigene Backing Tracks sind nur nach ausdrücklicher Freigabe zulässig.
Maximal 6:00 Minuten
Diese Höchstlänge gilt für alle Formate. Der angemeldete Song ist grundsätzlich vollständig in der bestätigten Karaoke-Version vorzutragen.
Keine Eigenkompositionen
Selbstgeschriebene Songs, Mashups, Medleys und Remixe sind nicht zugelassen.
Explicit ist erlaubt
Auch als „Explicit“ gekennzeichnete Songs dürfen verwendet werden. Die Kennzeichnung allein führt nicht zum Ausschluss.
Erlaubte Änderungen von Transposition und Tempo gelten nicht als Veränderung des Songs. Kürzungen oder andere Bearbeitungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
Wie viele Songs und gegebenenfalls Ersatzsongs vorzubereiten oder anzumelden sind, wird in der jeweiligen Ausschreibung festgelegt. Besondere Anforderungen an Tempo, Stil oder Sprache werden dort ebenfalls bekannt gegeben. Sofern keine Einschränkung genannt wird, besteht keine allgemeine Sprach- oder Genrepflicht.
Innerhalb derselben Veranstaltung darfst du einen bereits von dir vorgetragenen Song in einer späteren Runde nicht erneut verwenden. Songs aus einer früheren, abgeschlossenen Qualifikationsveranstaltung dürfen in einer nachfolgenden Wettbewerbsstufe erneut verwendet werden, sofern die jeweilige Ausschreibung nichts anderes bestimmt.
Der Meldeschluss für Songs wird für jede Veranstaltung gesondert bekannt gegeben. Bei Live-Auditions können Songs auch vor Ort innerhalb der bekannt gegebenen Anmelde- und Check-in-Zeit abgegeben werden. Nach dem jeweiligen Meldeschluss können keine neuen Songs eigenständig eingereicht oder ausgetauscht werden. Stellt der Veranstalter bei der Prüfung ein Problem fest, wirst du persönlich kontaktiert.
Beim Check-in können innerhalb des bereits gemeldeten Songpools Reihenfolge, Transposition und Tempo angepasst werden. Neue Songs sind nach dem Meldeschluss nicht zulässig. Bei Live-Auditions mit Songabgabe vor Ort gilt der Abschluss des dortigen Check-ins als Meldeschluss.
§ 7
Ablauf und Organisation
Anzahl, Ablauf und Wertung der Runden werden für die jeweilige Veranstaltung in der Ausschreibung bekannt gegeben. Auditions, Online-Registrierungen und nationale Wettbewerbe können unterschiedliche Abläufe haben.
Check-in-Zeiten, Beginn, Veranstaltungsort und weitere organisatorische Vorgaben werden gesondert bekannt gegeben. Du bist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Veranstaltungsort und für deinen Auftritt bereit zu sein.
Beim Check-in können deine Identität, Teilnahmeberechtigung, Anwesenheit, Begleitperson sowie deine Song- und Technikangaben geprüft werden. Auf Aufforderung musst du ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Für die Veranstaltung ausgegebene Zugangs- oder Teilnehmerarmbänder sind entsprechend den Vorgaben zu tragen.
Regelungen zu Begleitpersonen und Eintritt werden für jede Veranstaltung gesondert bekannt gegeben.
Du darfst den Veranstaltungsort zwischenzeitlich verlassen, sofern die jeweilige Haus- oder Veranstaltungsregel dies zulässt. Verpasst du deinen Aufruf oder Auftritt durch deine Abwesenheit, liegt dies in deiner Verantwortung.
§ 8
Jury und Bewertung
Die Bewertung erfolgt durch eine Jury, die vom Veranstalter oder bei Live-Auditions von einem durch KWC Germany autorisierten regionalen Partner eingesetzt wird. Zusammensetzung, Bewertungskriterien und Berechnungsverfahren können je nach Veranstaltung variieren und werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben.
Die Anzahl der Jurymitglieder kann variieren. Zum Schutz der Unabhängigkeit der Bewertung können Namen vor und während der Veranstaltung ganz oder teilweise nicht veröffentlicht werden.
- Ein Public Voting findet nicht statt.
- Juryentscheidungen sind endgültig.
- Konkrete Regelverstöße sowie organisatorische oder technische Fehler können der Wettbewerbsleitung gemeldet werden.
- Eine bloß abweichende Einschätzung der künstlerischen Leistung begründet keinen Anspruch auf eine Neubewertung.
Normale Gespräche mit Jurymitgliedern sind möglich. Während des Wettbewerbs sind Gespräche über eigene oder fremde Leistungen, Wertungen oder Platzierungen nicht erlaubt.
§ 9
Kosten und Preise
Kosten für Anreise, Abreise, Unterkunft und persönliche Ausgaben im Zusammenhang mit Auditions und nationalen Wettbewerben trägst du selbst, sofern die jeweilige Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Kostenübernahme zusagt.
Weitere Preise werden nur vergeben, wenn sie für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich angekündigt wurden. Ohne eine solche Ankündigung besteht kein Anspruch auf zusätzliche Geld- oder Sachpreise.
§ 10
Medien und Öffentlichkeit
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Aufzeichnungen und Namen können für KWC-Berichterstattung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Website, Social Media, redaktionelle Kommunikation sowie Marketing von KWC Germany und KWC International verwendet werden.
Veranstaltungen können live im Internet übertragen werden. Ob ein Livestream stattfindet und über welche Kanäle er verbreitet wird, gibt der Veranstalter vor der jeweiligen Veranstaltung bekannt.
KWC Germany koordiniert grundsätzlich die externe Presse- und Medienkommunikation. Private Kontaktdaten von Teilnehmenden werden nicht pauschal an Medienvertretende weitergegeben. Medienanfragen sollen nach Möglichkeit zunächst an die Wettbewerbsleitung gerichtet werden.
Medienvertretende dürfen dich direkt ansprechen. Entsteht daraus im Zusammenhang mit deiner KWC-Teilnahme ein Interview, TV- oder Radioauftritt, Podcast, Dreh, Studiotermin oder eine vergleichbare Medienaktivität, sollst du die Wettbewerbsleitung vorher einbeziehen oder zumindest unverzüglich informieren.
Eigene Aufnahmen
Aufnahmen durch Begleitpersonen sind erlaubt und erwünscht, sofern sie Wettbewerb, Produktion und Medien nicht behindern. Du darfst Aufnahmen deiner eigenen Performance veröffentlichen.
Social Media
Das Tagging von KWC Germany, Evergreen Entertainment und der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist erwünscht, aber freiwillig. Freiwillige Social-Media-Angaben oder unterlassenes Tagging führen zu keinem Nachteil.
Daten von Teilnehmenden werden nicht pauschal an KWC International übermittelt. Erst wenn du dich für internationale KWC-Wettbewerbe qualifiziert hast, werden die für Registrierung, Akkreditierung und Durchführung erforderlichen Daten weitergegeben. Für qualifizierte WM-Startende richtet KWC Germany eine offizielle KWC-Germany-E-Mail-Adresse ein.
§ 11
Verhalten und Ausschluss
Ein respektvoller und fairer Umgang mit Teilnehmenden, Jury, Organisation, regionalen Partnern, Publikum und weiteren Beteiligten ist verpflichtend. Regelverstöße oder unangemessenes Verhalten können – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – zum Ausschluss oder zur Disqualifikation führen.
In offiziellen Gruppen und Kommunikationskanälen sind persönliche Angriffe sowie öffentliche Auseinandersetzungen über Juryentscheidungen nicht erlaubt. Individuelle oder sensible Anliegen sind direkt an die Wettbewerbsleitung zu richten.
§ 12
Zustimmung und Rechtsfolgen
Mit deiner Anmeldung erkennst du diese Teilnahmebedingungen und die für deine Veranstaltung bekannt gegebenen ergänzenden Regeln verbindlich an.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.